Informationen zu den diesjährigen Abschlussprüfungen

Nach der Verschiebung der zentralen Abschlussprüfungen stehen nun die konkreten Termine für die Prüfungen im Schuljahr 2019/20 fest. Es gibt mehr Termine und Vereinfachungen für die Schulen bei den Prüfungsverfahren.

„Alle Schülerinnen und Schüler sollen die Chance haben, den angestrebten Abschluss ohne Nachteile zu erlangen.“

Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann.

Mehr Prüfungstermine aufgrund der besonderen Umstände

Zusätzlich zu den Hauptterminen für alle Abschlussprüfungen sind zwei Nachtermine im laufenden Schuljahr vorgesehen. Darüber hinaus ist ein weiterer, also dritter Nachtermin vorgesehen, der dann aber erst nach Schuljahresende, voraussichtlich im September, stattfinden kann. Die neuen Prüfungstermine finden Sie hier. Auf diese dichtere Prüfungsabfolge nimmt das Kultusministerium mit Vereinfachungen bei den Prüfungs- und Korrekturverfahren Rücksicht, die Lehrkräfte und Schulen entlasten soll.

Projektarbeit und fächerübergreifende Kompetenzprüfung (FüK)

Darüber hinaus sind weitere Modifikationen erforderlich, weil derzeit kein Unterricht stattfinden kann und auch nach dem Ende des Schließzeitraums besondere Bedingungen herrschen werden, die eine Konzentration auf die Prüfungsvorbereitung erforderlich machen. Die Projektarbeit für den Hauptschulabschluss entfällt deshalb in diesem Schuljahr aus Gründen der Chancengleichheit. Auch die fächerübergreifende Kompetenzprüfung, die Teil der Realschulabschlussprüfung ist, entfällt aus diesem Grund.

Schriftlichen Arbeiten und fachinterne Überprüfung (FiP)

Die Mindestanzahl der schriftlichen Arbeiten kann in diesem Jahr aufgrund der Schulschließung nicht eingehalten werden. Diese Mindestanzahl kann deshalb unterschritten werden, sofern die schriftlichen Arbeiten in der vorgegebenen Anzahl im verbleibenden Unterrichtszeitraum nicht mehr geschrieben werden können.

Die Verpflichtung zur Durchführung einer fachinternen Überprüfung im gewählten Wahlpflichtfach und im Fächerverbund Naturwissenschaftliches Arbeiten ist ebenfalls ausgesetzt. Eine bereits durchgeführte fachinterne Überprüfung bleibt jedoch Teil der Jahresleistung. Soweit eine Schülerin oder ein Schüler eine ausstehende fachinterne Überprüfung ausdrücklich wünscht, soll diese aus Gründen der Chancengleichheit ermöglicht werden. Sofern dies nicht während des Unterrichtszeitraums möglich ist, sind andere Formen der Darstellung möglich.